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E-Bikes und Pedelecs

Eine Versicherung für E-Bikes und Pedelecs mit mehr als 6 km/h setzt sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen, die einzeln oder in Kombination abgeschlossen werden können. Je nach Auswahl des Fahrzeugs ist Versicherungsschutz bereits über eine Privathaftpflichtversicherung gegeben oder er muss über die Kfz-Haftpflicht und ergänzend über die Teilkasko abgeschlossen werden.

Im Gegensatz zur gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung für E-Bikes mit mehr als 6 km/h und Pedelecs mit mehr als 25 km/h sind eine Unfallversicherung und eine Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung nicht verpflichtend, werden aber zusätzlich empfohlen.

Echte Vorteile

Versicherungsschutz für E-Bikes

E-Bikes, für die Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung benötigen, dürfen zum 1. März 2026 nur noch mit schwarzem Kennzeichen auf den Straßen fahren. Wer das ignoriert, hat keinen Versicherungsschutz und macht sich zudem strafbar.

Wichtig: Planen Sie zum Wechsel Ihres Versicherungskennzeichens vier Werktage Vorlaufzeit ein.

Damit Sie Ihr neues Kennzeichen pünktlich zum 1. März erhalten, ist es wichtig, rechtzeitig einen Termin bei Ihrer Vertrauensfrau bzw. Ihrem Vertrauensmann zu vereinbaren. Dort können Sie Ihr Kennzeichen bestellen und erhalten es innerhalb von vier Werktagen per Post als selbstklebende Plakette, die Sie ganz einfach auf der Trägerplatte Ihres E-Bikes befestigen können. Den entsprechenden Versicherungsschein senden wir Ihnen zeitgleich mit getrennter Post zu.

Jetzt online abschließen

Sollten Sie einen Besuch in Ihrer Agentur nicht einrichten können, haben Sie auch die Möglichkeit, die Versicherungsplakette direkt online selbst zu bestellen.

Besuchen Sie dafür die Website Ihrer Vertrauensfrau bzw. Ihres Vertrauensmanns und wählen Sie den Mofa-Tarifrechner aus.

Berater finden

oder

Haftpflicht

z.B.
48,99 €
im Jahr
So haben wir gerechnet

Berechnungsgrundlagen:

- Tarif: COMFORT DRIVE

- Verkehrsjahr 2026/2027

- Vertragsbeginn am 01.03.2026

- Fahrer ab 23 Jahre

- Zahlungsperiode: einmalig per SEPA-Lastschrift

- Kfz-Haftpflicht

Beiträge für Mopeds, Mofas, Mokicks, Roller, E-Scooter, leichte Quads und Segways mit Versicherungskennzeichen, für Leichtmofas bis 20 km/h und Pedelecs (Fahrräder mit Elektromotor) sowie Elektrokleinstfahrzeuge bis 20 km/h können Sie individuell bei Ihren Vertrauensleuten vor Ort anfragen.

Häufig gestellte Fragen

E-Bike oder Pedelec – was sind die Unterschiede?

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden E-Bikes und Pedelecs häufig miteinander vermischt.

Bei einem Pedelec handelt es sich um ein unterstützendes Elektrofahrrad. Dieses wird weder ausschließlich durch Muskelkraft noch ausschließlich maschinell angetrieben, sondern ist eine Kombination beider Antriebsarten.

Beim Tritt in die Pedale unterstützt der eingebaute Motor. Pedelecs mit einer Tretunterstützung bis zu 25 km/h und einer Nenndauerleistung von 250 Watt gelten als Fahrräder.

Pedelecs mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h gelten hingegen als Kraftfahrzeug. Für sie muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, eine Versicherungsplakette ist verpflichtend. Wir empfehlen, das Fahrzeug zusätzlich mit einer Teilkaskoversicherung abzusichern.

Ein E-Bike ist rechtlich gesehen ein Mofa, da allein durch den elektrischen Motor (also ohne Tretunterstützung) Geschwindigkeit erreicht wird. Egal, ob die Geschwindigkeit bis zu 25 oder bis zu 45 km/h beträgt: Es darf nur mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung, der entsprechenden Versicherungsplakette und mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM gefahren werden.

Lassen Sie sich dazu am besten von einer unserer Vertrauensfrauen oder einem unserer Vertrauensmänner beraten.