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Vertrauensrente

Altersvorsorge leicht gemacht. Mit der Vertrauensrente (Riester-Rente) sorgen Sie fürs Alter vor und profitieren gleichzeitig von staatlichen Zulagen und möglichen Steuervorteilen. Besonders attraktiv kann die Förderung für Familien mit Kindern sein: Für die Zeit, in der Sie Kindergeld erhalten, können Sie von zusätzlichen Kinderzulagen profitieren. Junge Sparer unter 25 Jahren erhalten zudem einmalig einen Berufseinsteigerbonus.

Echte Vorteile

Was sich ab 2027 für Ihre Altersvorsorge ändert

Ab dem 1. Januar 2027 startet eine neue staatlich geförderte private Altersvorsorge. Für Ihren bestehenden Riester-Vertrag ändert sich dadurch zunächst nichts. Er wird nicht automatisch umgestellt – eine Umstellung erfolgt nur, wenn Sie dies wünschen. Für Neuabschlüsse stehen künftig verschiedene staatlich geförderte Vorsorgeprodukte zur Verfügung.

Auch die Itzehoer wird ab 2027 neue, attraktive Altersvorsorgeprodukte anbieten, mit denen Sie individuell für Ihre Zukunft vorsorgen können. Ob die heutige Riester-Rente oder die neuen Möglichkeiten ab 2027 besser zu Ihnen passen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Unsere Vertrauensleute beraten Sie dazu gern individuell und persönlich.

Fördersysteme im Vergleich

Das bisherige Fördersystem wird ab 2027 reformiert.

Auch mit Ihrem bestehenden Riester-Vertrag haben Sie die Möglichkeit, in das neue Fördersystem zu wechseln. Eine Übertragung auf einen neuen Altersvorsorgevertrag ist dafür nicht erforderlich.

Mit dem Fördervergleichsrechner können Sie sich bereits einen ersten Einblick verschaffen, welches Fördermodell für Sie lohnender ist.

Sie möchten über die aktuellen Entwicklungen rund um die Fördermöglichkeiten oder zum Produktangebot der Itzehoer informiert bleiben? Dann geben Sie einfach Ihre Kontaktdaten ein und senden uns diese zu. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung.

Warum sich ein Einstieg noch bis Ende 2026 lohnen kann

Häufig gestellte Fragen

Wer hat Anspruch auf Förderung?

Grundsätzlich alle, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind und der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen. Dieser Personenkreis ist „unmittelbar zulageberechtigt". Darüber hinaus gibt es auch den „mittelbar zulageberechtigten" Personenkreis, der – vereinfacht gesagt – unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Zulagen über die Ehepartnerin / den Ehepartner erhält. Ihre Vertrauensleute vor Ort prüfen für Sie gern, was auf Sie zutrifft und wie viel Förderung Ihnen konkret zusteht.

Wonach richtet sich der Beitrag für die Vertrauensrente?

Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssen Sie einen Mindesteigenbeitrag leisten. Dieser errechnet sich wie folgt: 4 % vom sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen abzüglich der Zulage des laufenden Jahres, mindestens aber 60 Euro jährlich.

Worin besteht die Förderung?

Sie haben mit einer Vertrauensrente die Möglichkeit, Altersvorsorgezulagen auf Ihrem Vertrag gutgeschrieben zu bekommen und einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug geltend zu machen. Wenn die Steuerersparnis größer ist als die Zulage, wird die Differenz im Rahmen der Einkommenssteuererklärung vom Finanzamt zurückerstattet.

Wie hoch sind die Zulagen, die ich jährlich erhalte?

Wenn Sie Ihren Vertrag in der ausreichenden Höhe besparen (siehe Frage 2) und auch die übrigen Voraussetzungen erfüllen, haben Sie Anspruch auf eine jährliche Grundzulage in Höhe von 175 Euro und Kinderzulagen in Höhe von 185 Euro pro Kind, für das Sie aktuell Kindergeld erhalten.

Für jedes Kind, das nach dem 31.12.2007 geboren wurde, beträgt die Kinderzulage sogar jährlich 300 Euro.

Sollten Sie außerdem eine Vertrauens-Rente vor dem 25. Lebensjahr abschließen, profitieren Sie zusätzlich von einem einmaligen sogenannten Berufseinsteiger-Bonus über 200 Euro.

Muss ich die Zulagen Jahr für Jahr beantragen?

Nein, das geht viel einfacher: Füllen Sie einmalig einen Dauerzulagenantrag aus. Ihre Vertrauensfrau / Ihr Vertrauensmann zeigt Ihnen gerne, wie das geht. Die jährlich wiederkehrende Antragstellung erledigen wir dann komplett für Sie. Änderungen, wie z. B. die Geburt eines Kindes, Wegfall von Kindergeldbezug, Änderung des sozialversicherungspflichtigen Einkommens o. ä. müssen Sie uns mitteilen.

Wann kann ich die Vertrauensrente in Anspruch nehmen?

Die Vertrauensrente ist von der Idee her eine Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung. Daher ist der früheste Auszahlungsbeginn der Rente das 60. bzw. das 62. Lebensjahr. Bei Rentenbeginn können Sie sich auf Wunsch bis zu 30 % des gesamten Altersvorsorgevermögens auszahlen lassen. Die Höhe der regelmäßigen Rentenzahlung wird dann aus dem verbleibenden Kapital berechnet.

Darüber hinaus können Sie auch schon zwischenzeitlich zur Anschaffung oder Herstellung von selbstgenutztem Wohneigentum 100 % des Kapitals förderunschädlich entnehmen. Diese Möglichkeiten machen diese Rente so flexibel.

Wie sicher ist die Vertrauensrente?

Die Vertrauensrente steht für ein lebenslanges privates Renteneinkommen und für hohe Garantieleistungen.

Sie ist zudem Bürgergeld-sicher.

Damit ist sichergestellt, dass die Vertrauensrente auf jeden Fall dem Zweck zukommt, für den Sie konzipiert ist: Einem Zusatzeinkommen im Alter für Sie und Ihre Familie.

Wie wird die Vertrauensrente besteuert?

Nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung sind Leistungen aus zertifizierten Altersvorsorgeverträgen – dazu gehört die Vertrauens-Rente – voll steuerpflichtig. In der Einzahlungsphase werden die Beiträge nicht versteuert. In der Rentenphase müssen die Leistungen dann aber voll versteuert werden, jedoch zu dem meist niedrigeren Steuersatz der Rentnerin / des Rentners.

Der Teil der Rentenleistungen, der aus nicht geförderten Altersvorsorgebeiträgen resultiert, wird nur mit dem günstigeren Ertragsanteil besteuert.

Was ist die Riester-Reform 2027?

Die Reform modernisiert die staatlich geförderte Riester-Rente und führt neue Vorsorgeprodukte wie z. B. das Altersvorsorgedepot ein.

Wann tritt die Reform in Kraft?

Die neuen Regelungen gelten ab dem 1. Januar 2027.

Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag?

Bestehende Verträge bleiben erhalten und werden nur auf Ihren Wunsch umgestellt.

Sollte ich meinen Riester-Vertrag kündigen?

Wir raten Ihnen dringend von einer Kündigung Ihres bestehenden Riester-Vertrags ab und empfehlen Ihnen eine persönliche Beratung durch unsere Vertrauensleute in Anspruch zu nehmen. Ihr bestehender Vertrag enthält möglicherweise wertvolle Garantien und bereits erworbene Vorteile.

Kann ich meinen bestehenden Vertrag weiter besparen?

Ja, das Besparen Ihres bestehenden Riester-Vertrag ist weiterhin möglich.

Gibt es einen automatischen Wechsel?

Nein. Sollte ein Wechsel in das neue Fördersystem oder einen neuen Altersvorsorgevertrag für Sie in Frage kommen, erfolgt der Wechsel nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch. Beachten Sie, dass der Wechsel einmalig und unwiderruflich möglich ist.

Kann ich in das neue System wechseln?

Sofern Sie im förderberechtigt sind und einen bestehenden Vertrag haben, können Sie in das neue Zulagensystem oder einen neuen Altersvorsorgevertrag wechseln. Andersfalls ist ein Neuabschluss nötig.

Gibt es weiterhin staatliche Förderung?

Ja. Sowohl die bestehenden als auch die neuen Altersvorsorgeverträge bleiben staatlich gefördert.

Was passiert mit meinen bisherigen Förderungen beim Wechsel in einen neuen Altersvorsorgevertrag?

Bereits gewährte Förderungen bleiben erhalten. Das gilt ebenfalls für Ihre bisherigen Steuervorteile.

Kann ich weiterhin Kinderzulagen erhalten?

Je nach Fördermodell und persönlicher Situation können Kinderzulagen weiterhin berücksichtigt werden.

Welche Rolle spielt mein Garantiezins?

Ein hoher Garantiezins kann ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung sein, einen bestehenden Vertrag weiterzuführen. Lassen Sie sich hierzu von unseren Vertrauensleuten beraten.

Sollte ich jetzt handeln?

Nicht unbedingt. Eine individuelle Prüfung ist häufig sinnvoller als eine vorschnelle Entscheidung. Unsere Vertrauensleute beantworten Ihnen hierzu gern Ihre Fragen.

Welche Unterlagen sollte ich zur Beratung mitbringen?

Hilfreich sind Ihr bestehender Vertrag, aktuelle Standmitteilungen, Ihre Renteninformation sowie Informationen zu Ihrem Gehalt.

Keine Antwort auf Ihre Frage gefunden? Unsere Vertrauensleute beraten Sie gern im persönlichen Gespräch.

Produktinformationsblätter

Produktinformationsblätter

Diese Muster-Informationsblätter sind kein Werbematerial, sondern stellen Ihnen wesentliche Produktinformationen über unsere zertifizierten Riester- und Basisrentenprodukte zur Verfügung. Diese sind gesetzlich vorgeschrieben und sollen Ihnen dabei helfen, die Art, die Kosten sowie die möglichen Ertragschancen und Risiken dieser Produkte zu verstehen. Die Informationsblätter sollen einen Vergleich mit anderen Produkten ermöglichen.

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